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Wärmepumpenprüfung nach § 60a GEG
in Neu-Isenburg
– Betriebsprüfung und Optimierung

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Betriebsprüfung von Wärmepumpen nach § 60a Gebäudeenergiegesetz, prüfen die relevanten Betriebsdaten und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar.

Für bestimmte Wärmepumpen schreibt das Gebäudeenergiegesetz eine Betriebsprüfung und Optimierung vor. Ziel ist, den tatsächlichen Betrieb der Anlage zu prüfen, Einstellungen zu kontrollieren und Optimierungspotenziale sichtbar zu machen – damit die Wärmepumpe so effizient läuft, wie sie soll.

Wann die Wärmepumpenprüfung Pflicht ist

Die Regelung nach § 60a GEG betrifft Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt wurden und als Heizung in größeren Gebäuden oder Gebäudenetzen dienen. Maßgeblich sind unter anderem die Zahl der Wohnungen beziehungsweise selbständigen Nutzungseinheiten und die Art der Wärmepumpe.

Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind ausgenommen. Deshalb klären wir immer zuerst, ob Ihre Anlage überhaupt unter § 60a GEG fällt und welcher Prüfumfang für sie gilt – bevor unnötige Kosten entstehen.

Betriebsdaten prüfen, Optimierung erkennen

Bei der Betriebsprüfung betrachten wir die relevanten Betriebsdaten, Regelparameter und Anlageneinstellungen – je nach Anlage Betriebsweise, Heizkurve, Heizgrenztemperatur, Absenkzeiten, Pumpeneinstellungen und die Einbindung ins Heizsystem.

Außerdem prüfen wir, ob ein hydraulischer Abgleich vorliegt und ob die Einstellungen einen effizienten Betrieb tragen. Mögliche Optimierungen benennen wir konkret und dokumentieren sie nachvollziehbar für Sie als Betreiber.

So unterstützen wir dabei, dass:

  • die Anforderungen nach § 60a GEG richtig eingeordnet werden,
  • die relevanten Betriebsdaten und Einstellungen fachkundig geprüft werden,
  • Optimierungspotenziale sichtbar werden,
  • und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.

Gut zu wissen

Die Betriebsprüfung nach § 60a GEG erfolgt nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Unterliegt die Wärmepumpe keiner Fernkontrolle, ist sie spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen. Die genauen Pflichten hängen von Anlage, Gebäude und Nutzungseinheiten ab.

Sie benötigen eine Wärmepumpenprüfung nach GEG?

Fragen Sie die Prüfung einfach an – wir klären, ob Ihre Anlage unter § 60a GEG fällt, führen die Betriebsprüfung durch und dokumentieren die Ergebnisse verständlich.

Unsere Leistungen:

Prüfung, ob die Wärmepumpe unter § 60a GEG fällt
Betriebsprüfung von Wärmepumpen nach Gebäudeenergiegesetz
Betrachtung relevanter Betriebsdaten, Regelparameter und Einstellungen
Einordnung von Heizkurve, Heizgrenztemperatur, Absenkzeiten und Pumpeneinstellungen
Prüfung auf vorhandenen hydraulischen Abgleich
Konkrete Optimierungshinweise und nachvollziehbare Dokumentation

 

Hinweis: Diese Seite beschreibt frei beauftragbare Prüf-, Optimierungs- und Dokumentationsleistungen nach § 60a Gebäudeenergiegesetz. Die konkrete Prüfpflicht, der Prüfumfang und die Wiederholungsfristen hängen von Anlage, Gebäude, Nutzungseinheiten und Fernkontrolle ab. Arbeiten an elektrischen Anlagen, Kältekreis, Installation oder Regelungstechnik erfolgen nur, soweit sie vom Betrieb fachlich abgedeckt und gesondert beauftragt werden.

Mehr Informationen zur Energieberatung

Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:


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